Behandlungskosten
Honorar
Die Berechnung Deiner Sitzungen erfolgt nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) mit 90€/h.
Grundsätzlich gehe ich von einer Stunde pro Sitzung aus und werde Deine Zustimmung erfragen, sobald ersichtlich wird, dass mehr Zeit erforderlich ist. Für deinen Ersttermin plane bitte 90min für Anamnese, Tests und Therapieplanung ein.
Solltest Du einen Termin nicht wahrnehmen können, sage diesen bitte rechtzeitig ab, da ich diesen ansonsten nicht weitervergeben kann. Die Absagefrist beträgt einen Werktag. Zu spät oder nicht abgesagte Termine stelle ich mit der jeweiligen Dienstleistung in Rechnung.
Heilpraktikerleistungen sind nach § 4 Nr. 14 UstG von der Umsatzsteuer befreit.
Das Finanzgericht Münster hat entschieden (AZ:3 K 2845/02E), dass psychotherapeutische Behandlungskosten auch dann als „außergewöhnliche Belastungen“ anzuerkennen sind, wenn sie von Privattherapeuten oder -kliniken in Rechnung gestelllt worden sind. Grundlegend dafür ist, dass es sich um eine gezielte und medizinisch indizierte Behandlung zum Zwecke der Heilung oder Linderung einer akuten Erkrankung handelt.
Gesetzliche Krankenkassen
In der Regel werden die Kosten der Behandlung durch einen Heilpraktiker von den gesetzlichen Krankenkassen nicht erstattet. Privaten Krankenversicherungen, die Beihilfestellen bzw. Zusatzversicherungen übernehmen die Kosten für die Behandlung durch einen Heilpraktiker ganz oder teilweise.
Bitte erkundige dich im Vorfeld bei der zuständigen Stelle über die zutreffenden Erstattungsmodelle. Werden die Behandlungskosten nur teilweise erstattet, obliegt es dem Patienten, den Differenzbetrag zu zahlen.
Schweigepflicht
Die Inhalte der Therapie und Beratungen unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht. Eine streng vertrauliche Behandlung aller Daten wird zugesichert. Eine Weitergabe an Dritte ist ausgeschlossen.
Vorteile als Selbstzahler?
Keine monatelangen Wartezeiten! Keine langwierigen Gutachten zur Kostenübernahme! Non-Reporting-System: das bedeutet keine Auskunft gegenüber Versicherungsgesellschaften oder Dritte. Somit keine Sperrfristen bei Lebens- oder Berufsunfähigkeitsversicherungen. Keine bürokratischen Vorschriften zum anzuwendenden Verfahren! Sie selbst – nach Aufklärung und Empfehlungsaussprache – bestimmen die Dauer und die Frequenz der Beratung/ Begleitung mit!